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   BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 133/59   

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BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 133/59 (https://dejure.org/1961,1876)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1961 - 1 AZR 133/59 (https://dejure.org/1961,1876)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1961 - 1 AZR 133/59 (https://dejure.org/1961,1876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hausarbeitstagsberechtigte Frau - Gewährung des Hausarbeitstages - Geltendmachung des Anspruchs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1961, 569
  • DB 1961, 646
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 437/55

    Hausarbeitstagsgesetz: Lohnabgeltung

    Auszug aus BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 133/59
    s Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (BAG 1, 5 1 = AP Nr" 1 zu Art» 3 GG, BAG 3, 225 = AP Nr0 4 zu § 1 HATG NRV/) fest, daß die hausarbeitstagsberechtigte Frau rechtzeitig den Anspruch auf Gewährung des Haus arbeitstages in irgendeiner geeigneten Art und Weise geltend machen muß.

    Der Senat hat für den Bereich des Hausarbeitstagsgesetzes -von Nordrhein-Westfalen, das hier zur Anwendung kommt, von jeher ausgesprochen, daß der hausarbeitstagsbe rechtigten Frau nur dann ein Anspruch auf Gewährung des Haus arbeitstages oder auf Abgeltung zu Unrecht nicht gewährter Hausarbeitstage zusteht, wenn sie diesen Anspruch geltend gemacht hat (BAG 1, 51 = AP Nr. 1 zu Art. 5 GG; BAG 3, 225 = AP Nr. 4 zu § 1 HATG NRW).

  • BAG, 17.01.1958 - 1 AZR 256/57

    Vereinbarkeit mit GG - Arbeitnehmerinnen - Volle Beschäftigung im Betrieb -

    Auszug aus BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 133/59
    Im Februar 1958, nachdem das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 1958 (BAG 5, 187 = AP Nr. 7 zu § 1 HATG Nordrhein-Westfalen) über den Hausarbeitstag nach dem nordrhein-westfälischen Hausarbeitstagsgesetz in der 5-Tage-Woche bekannt geworden war, forderte die Klägerin vovi der Beklagten die Abgeltung für die seit Oktober 1956 nicht mehr? gewählten Hausarbeitstage.

    Wie der weitere Verlauf der Dingo erweist, hat aber auch die Beklagte der mit Schreiben vom 15. Juli 1957 er folgten Geltendmachung die ihr für die Frage der Abgeltung von zu Unrecht nicht gewährten Hausarbeitstagen zu- kommende Bedeutung beigemessen; denn sie hat die Abgeltung seit dem Monat bezahlt, in dem und für den die Geltendmachung erfolgt ist, obwohl die höchstrichterliche Klärung der im Betrieb der Beklagten dem Arbeitgeber gegenüber nach anfänglicher Einigkeit hinsichtlich des Wegfalls des Anspruchs : m Juli 1957 aufgeworfenen Streitfrage, ob Haus arbeitstage auch in der 5-1"age-Woche zu gewähren sind, erst im Januar 1958 erfolgt ist (BAG 5, 187 = AP Nr. 7 zu § 1 HAl"G :.-TRW).

  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 105/54

    Hausarbeitstag: Geltungsbereich und Umfang des nordrhein-westfälischen

    Auszug aus BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 133/59
    Der Senat hat für den Bereich des Hausarbeitstagsgesetzes -von Nordrhein-Westfalen, das hier zur Anwendung kommt, von jeher ausgesprochen, daß der hausarbeitstagsbe rechtigten Frau nur dann ein Anspruch auf Gewährung des Haus arbeitstages oder auf Abgeltung zu Unrecht nicht gewährter Hausarbeitstage zusteht, wenn sie diesen Anspruch geltend gemacht hat (BAG 1, 51 = AP Nr. 1 zu Art. 5 GG; BAG 3, 225 = AP Nr. 4 zu § 1 HATG NRW).
  • LAG Düsseldorf, 07.01.1959 - 6 Sa 485/58
    Auszug aus BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 133/59
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Januar 1959 - 6 Sa 485/58 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Klageanspruch schon an der nicht erfolgten rechtzeitigen Geltendmachung scheitern muß (vgl. dazu das zur Veröffentlichung in der Arbeitsrechtlichen Praxis bestimmte Urteil des Senats vom 10 . März 1961, 1 AZR 133/59) Denn jedenfalls erweist sich die Begründung als rechtsbedenkenfrei mit der das Lcndesarbeitsgericht die Klage abgewiesen hat.1 Pas angefochtene Urteil hat den mit der Klage geltend gemachten Anspruch auf Zahlung des Abgeltungsbetrages für nicht gewährte Hausarbeitstage deshalb als unbegründet angesehen, weil die Klägerin mit diesem Anspruch durch § 13 des Rahmentarifvertrages für die Arbeiter in den Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Y/estfalens vom 12. Januar 1952 ausgeschlossen sei.
  • LSG Bayern, 27.05.1982 - L 9/Al 110/81

    Zum Begriff des Saisonbetriebes iSv SchwbG § 7 Abs. 2

    Der Eigenschaft als Saisonbetrieb steht dabei nicht entgegen, wenn die witterungsbedingten Produktionshindernisse nur im Winter und nicht während eines größeren oder sogar überwiegenden Teiles des Jahres auftreten (so das BSG im Urteil vom 20.10.1960, 7 RAr 98/56, BB 61, 569 und ABA 61, 141).
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